Allianz Kfz-Versicherung MeinAuto

Ihre persönliche Wunschversicherung

Mit der Allianz konfigurieren Sie Ihre Kfz-Versicherung einfach so wie Ihr Auto: ganz nach Ihren Wünschen und nur mit dem, was Sie wirklich brauchen. Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Vorschlag bei Ihrem Allianz-Berater.

Häufige Fragen

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, und was deckt sie ab?

Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet, vor der Zulassung eines Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das macht auch Sinn, weil erst durch die Haftpflichtversicherung Schäden, die anderen unverschuldet zugefügt werden, abgedeckt werden. Dies können Sach-, Vermögens- und auch Personenschäden sein. Versichert sind der Fahrzeughalter, der Fahrer, der Versicherungsnehmer, der Eigentümer und die Insassen.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko?

Kfz-Haftpflichtversicherung: Wenn Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, wenn Sie Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in ein fremdes Fahrzeug. Dann werden die Schäden an dem fremden Auto dank Haftpflichtversicherung ersetzt.

Teilkaskoversicherung: Damit sichern Sie sich für Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, zum Beispiel wenn es durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Marderbiss und Glasschäden.

Vollkaskoversicherung: Zusätzlich zur Absicherung bei der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug hier auch gegen mut- oder böswillige Beschädigungen versichert, die durch andere verursacht wurden. Und: Die Vollkasko bezahlt auch die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selber entstanden sind, etwa durch einen selbst verschuldeten Unfall. Außerdem enthalten: Diebstahl, Brand, Explosion, unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Schneelawinen, Zusammenstoß mit Haarwild (zum Beispiel Rehe) sowie Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen), Marderbiss, Glasbruchschäden sowie Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Was wird im Schadensfall von der Vollkasko ersetzt?

Bei einem Totalschaden ersetzen wir im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug.

Bei einem Neufahrzeug erhöht sich die Leistungsgrenze bei Totaldiebstahl oder Totalschaden:

  • bei MeinAuto digital+ in den ersten 6 Monaten nach der Erstzulassung auf den Neupreis des Fahrzeugs, bei einem Gebrauchtfahrzeug in den ersten 6 Monaten nach Zulassung auf den Kaufpreis des Fahrzeugs.
  • im MeinAuto Individual in den ersten 12 Monaten nach der Erstzulassung auf den Neupreis des Fahrzeugs, bei einem Gebrauchtfahrzeug in den ersten 12 Monaten nach Zulassung auf den Kaufpreis des Fahrzeugs.
  • mit unserem Baustein VollkaskoPlus in den ersten 24 Monaten nach der Erstzulassung auf den Neupreis des Fahrzeugs bzw. bei einem Gebrauchtfahrzeug in den ersten 24 Monaten nach Zulassung auf den Kaufpreis des Fahrzeugs.

Mit VollkaskoPlus erhalten Sie zusätzlich eine Entschädigung für die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, sofern die Reparaturkosten über 1.000 Euro liegen und der Schaden sich durch einen Unfall, eine mut- oder böswillige Handlung oder einen Zusammenstoß mit einem Tier ereignet hat.
Liegt kein Totalschaden vor, kommen wir für die Reparaturkosten auf. Wie der Schaden abgerechnet werden soll, bestimmen dabei Sie.

Welchen Vorteil bietet die Allianz zusätzlich im Schadensfall?

Wie gut eine Kfz-Versicherung tatsächlich ist, zeigt sich erst im Schadensfall. Wir helfen Ihnen, wenn Sie uns brauchen – engagiert und zuverlässig: Ihre Kaskoschäden regulieren wir innerhalb von 5 Arbeitstagen, sobald unserem Schadenservice alle Informationen vorliegen. Unsere Allianz Service-Garantie: 30 Euro für Sie, falls es länger als 5 Arbeitstage dauert.
Kontaktieren Sie uns im Schadenfall kostenfrei über unseren SchadenDirektruf unter 00800 11223344. Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Schäden erfahren Sie jederzeit unter Meine Allianz.

Wie wechsle ich mit meiner Kfz-Versicherung zur Allianz?

Zur Kfz-Versicherung der Allianz wechseln Sie einfach online oder bei Ihrem persönlichen Berater. Diese drei Dinge brauchen Sie für ein erstes Angebot: Fahrzeugschein, aktueller Schadenfreiheitsrabatt, Führerschein.

Für den Antrag sollten Sie dies parat halten: Fahrzeugidentifizierungsnummer, Kilometerstand, Bankverbindung, Name und Versicherungsscheinnummer der bisherigen Autoversicherung (steht auf der letzten Beitragsrechnung).

Und: Kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung schriftlich, entweder per Brief oder per Fax.

Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung eVB und wie bekomme ich sie?

Die elektronische Versicherungsbestätigung eVB hat die sogenannte Doppelkarte ersetzt. Sie können sie, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung online abgeschlossen haben, sofort ausdrucken. Ansonsten schicken wir sie auch per Post zu. Für die Anmeldung in der Zulassungsstelle genügt aber auch die eVB-Nummer.

Warum muss ich meinen Kilometerstand regelmäßig mitteilen?

Das hat mit Ihrer Jahresfahrleistung zu tun. Wird diese zum Beispiel überschritten, wird Ihr Vertrag für die Kfz-Versicherung angepasst. Diese Kilometermeldung ist aber innerhalb weniger Minuten erledigt.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Er steigt mit jedem unfallfreien Jahr. Je höher er ist, umso günstiger ist die Kfz-Versicherung.

Ist für mich als Verkehrsteilnehmer auch eine Unfallversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich mit einer Insassen-Unfallversicherung und einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abzusichern. Die Unfallversicherung schützt Sie und die anderen Insassen Ihres Fahrzeugs, wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben, also kein Schadensersatzanspruch gegen andere besteht. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen nicht nur bei Streitigkeiten beim Autokauf oder bei Reparaturen, sondern auch bei Unfällen und Verfahren mit Behörden und Gerichten. Auch bei einem Führerscheinentzug kann Ihnen die Rechtsschutzversicherung eine Hilfe sein.